Corona-Pandemie: Alkoholverbot über Silvester auf belebten Straßen und Plätzen im Saarland

08. Dezember 2020 -

Der saarländische Ministerrat hat leichte Lockerungen der Beschränkungen für Weihnachten beschlossen, an Heiligabend sowie am Silvester- und am Neujahrstag gilt jedoch ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen im Saarland.

Aus der Pressemitteilung des Saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien vom 08.12.2020 ergibt sich:

In einer außerordentlichen Ministerratsrunde hat die saarländische Landesregierung die „Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ angepasst. Die Verordnung tritt am 14.12.2020 in Kraft und am 27.12.2020 wieder außer Kraft.

Bestandteil der neuen Verordnung ist auch ein Vorratsbeschluss. Dadurch ist es möglich, für den Fall eines nicht maßgeblich abweichenden Infektionsgeschehens, die vorliegende Rechtsverordnung für den Zeitraum vom 28.12.2020 bis zum 10.01.2021 ohne einen erneuten Ministerratsbeschluss zu verlängern. Zusätzlich haben die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit, eine erneute Beschlussfassung bis zum 20.12.2020 bei der Staatskanzlei zu beantragen.

Darüber hinaus wurden die Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtsfeiertage gelockert. Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis zum 27.12.2020 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass er höchstens zehn Personen, aus insgesamt drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, umfasst. Für den gleichen Zeitraum gilt im privaten Raum, dass sich Angehörige des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus höchstens zehn weitere Personen, aus drei Haushalten oder dem familiären Bezugskreis, aufhalten dürfen. Zu den Haushalten oder dem familiären Bezugskreis der anwesenden Personen gehörende Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen.

Der Ministerrat hat außerdem ein Alkoholkonsumverbot auf belebten Plätzen und Straßen am 24.12.2020 sowie vom 31.12.2020 bis einschließlich 01.012021 beschlossen. Zudem werden die Ortspolizeibehörden ermächtigt das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen.