Die am 19.01.2021 vom Europäischen Parlament angenommene Verordnung über ein „Instrument für technische Unterstützung“ (Technical Support Instrument, TSI) soll den Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer Aufbaupläne helfen, die für den Zugang zu den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität erforderlich sind.
Aus der Pressemitteilung des EP vom 19.01.2021 ergibt sich:
Ziel ist die Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung in der Folge der Corona-Pandemie durch Förderung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie des digitalen und grünen Wandels einschließlich der biologischen Vielfalt und der Umsetzung der Klimaziele. Mit den durch das Instrument unterstützten Reformen sollen die in den angenommenen länderspezifischen Empfehlungen genannten Herausforderungen wirksam angegangen werden, und zwar:
- Unterstützung für Umsetzung des Corona-Aufbauplans
- Förderung des digitalen und grünen Wandels
- 864 Mio. Euro für 2021 bis 2027
Spezifische Ziele und Maßnahmen
Das TSI wird die Behörden in den EU-Ländern bei der Erstellung und Umsetzung sowie bei Änderungen und der Überarbeitung ihrer nationalen Aufbaupläne unterstützen. Der Text enthält eine Liste von Schlüsselaktionen, die durchgeführt werden sollen, wie z.B. die Digitalisierung von Verwaltungsstrukturen und des öffentlichen Dienstes, insbesondere in Bezug auf öffentliche Gesundheit, Bildung oder Justiz, die Schaffung von Maßnahmen, die Menschen bei der Umschulung auf dem Arbeitsmarkt helfen, und der Aufbau belastbarer Pflegesysteme und koordinierter Reaktionsfähigkeiten. Eine zentrale öffentliche Online-Datenbank, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, soll Informationen über die Maßnahmen im Rahmen des TSI liefern.
TSI-Ausstattung und Umsetzung
Das TSI wird für den Zeitraum 2021-2027 mit 864 Mio. Euro (zu jeweiligen Preisen) ausgestattet. Um technische Unterstützung zu erhalten, wie z.B. die Bereitstellung von Fachwissen für politische Beratung, politischen Wandel, die Erstellung von Strategien und Reformfahrplänen, muss ein Mitgliedsstaat bis zum 31. Oktober einen Antrag bei der Kommission einreichen, in dem er die Schwerpunkt-Politikbereiche darlegt. Um sicherzustellen, dass die Mittel schnell verfügbar sind und in dringenden oder unvorhergesehenen Fällen sofort reagiert werden kann, sollten bis zu 30% der jährlichen Zuweisung für Sondermaßnahmen reserviert werden.
Die nächsten Schritte
Sobald der Rat die Verordnung formell gebilligt hat, wird sie einen Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Maßnahmen, die vor dem 31.12.2020 eingeleitet wurden, fallen unter das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen (2017 bis 2020).