Hamburg setzt sich am 26.03.2021 im Bundesrat dafür ein, dass Cookies auch nutzerfreundlich abgelehnt werden können.
Aus der Pressemitteilung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg vom 25.03.2021 ergibt sich:
Cookie-Banner auf Internetseiten sind häufig mit viel Text und Kleingedrucktem irreführend gestaltet. Oft kann man mit nur einem Klick zwar allen Cookies zustimmen, die Ablehnung aller Cookies hingegen wird durch die Gestaltung oder Formulierung erschwert.
Verbraucherschutz- und Justizsenatorin Anna Gallina sagt dazu: „Viele Menschen sind genervt von den Cookie-Bannern, weil sie oft schwer verständlich oder umständlich sind. Deshalb klicken viele Verbraucherinnen und Verbraucher letztlich einfach auf „Alle Cookies akzeptieren“. Doch damit stimmt man automatisch auch nicht zwingend notwendigen Werbe-, Tracking- oder Marketingcookies zu. Wer alle nicht notwendigen Cookies ablehnen möchte, muss sich häufig durch einen Dschungel an Auswahlmöglichkeiten kämpfen. Wir wollen erreichen, dass das künftig ebenfalls mit einem Klick möglich ist.“
Hamburg macht sich dafür stark, dass es für die Einwilligung oder Ablehnung von Cookies zwei Schaltflächen geben soll, die gut lesbar und eindeutig beschriftet sind. Damit es zu keinen Tricks kommt (z. B. grüne Schaltfläche für „Zustimmung“ und grau hinterlegte Schaltfläche für „Ablehnung“) sollen die beiden Schaltflächen im besten Fall auf derselben Ebene grafisch in der gleichen Art und Weise dargestellt werden. Über eine dritte Schaltfläche kann zudem eine individuelle Auswahl ermöglicht werden.
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ vorgelegt, der die bisherigen Paragraphen 11 bis 15a des Telemediengesetzes durch ein neues Gesetz ersetzen soll. Das Thema Cookies ist ein wichtiger Teil dieses Gesetzes.
„Manche Cookies sind zwingend erforderlich. Leider sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung jedoch keine Vorgaben zur Ablehnung optionaler Cookies vor. Aber genau das ist die Krux an der Sache. Auch wenn das neue Gesetz mit unseren Änderungen nur bis zum Erlass der geplanten europaweiten ePrivacy-Verordnung gilt, würde es die Situation bis dahin bereits deutlich verbessern und wäre eine schnelle und nutzerfreundliche Lösung“, so Gallina.
Hintergrund
Wer auf Internetseiten Cookies setzen will, braucht die aktive Zustimmung der Nutzerin oder des Nutzers. Das hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die bisher missverständliche Regelung in § 15 Telemediengesetz bestätigt. Internet-Cookies werden – neben den technischen notwendigen Einstellungen – zum Beispiel dazu verwendet, Verbraucherinnen und Verbrauchern individuelle Werbung zu präsentieren, Informationen darüber zu erhalten, wie lange sich jemand auf der Webseite aufgehalten hat oder welche anderen Webseiten jemand besucht.