Die Bundesregierung will die EU-Drohnenverordnung in nationales Recht umsetzen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 455 vom 12.04.2021 ergibt sich:
Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (BT-Drs. 19/28179 – PDF, 1,8 MB) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit dem Gesetzentwurf sollen Regelungen im Luftverkehrsgesetz, in der Luftverkehrs-Ordnung und in weiteren Gesetzen und Verordnungen geändert werden. Im Luftverkehrsgesetz werden Zuständigkeitsregeln neu gefasst. Zudem werden vom Luftfahrt-Bundesamt zu führende Register über Betreiber unbemannter Fluggeräte und zulassungspflichtige unbemannte Fluggeräte eingeführt. In diesem Zusammenhang werden Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt.
In der Luftverkehrs-Ordnung sollen Teile gestrichen werden, die durch den Anwendungsvorrang des europäischen Rechts gegenüber den nationalen Vorschriften zukünftig nicht mehr von Bedeutung sind. Außerdem werden behördliche Zuständigkeiten und Verfahren neu geregelt. Neue Ordnungswidrigkeits- und Bußgeld-Vorschriften werden eingeführt und bestehende geändert.