Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 250 vom 25.02.2021 ergibt sich:
Damit will sie das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also für Wertpapiere ohne Urkunde öffnen (BT-Drs. 19/26925 – PDF, 1,8 MB). In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden.
Die bisher erforderliche Wertpapierurkunde soll durch die Eintragung in ein Wertpapierregister ersetzt werden. Es soll eindeutig festgelegt werden, dass elektronische Wertpapiere wie Sachen behandelt werden, so dass Eigentümer denselben Eigentumschutz genießen wie bei Wertpapierukunden.
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf damit, dass in der Praxis ein Bedürfnis dafür bestehe, eine Unternehmensfinanzierung auch durch Wertpapiere zu ermöglichen, die elektronisch und gegebenenfalls mittels Blockchain-Technologie begeben werden.