Am 16.12.2020 ist die Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests in Kraft getreten, womit Unternehmen dabei unterstützt werden sollen, in Deutschland eigene, wettbewerbsfähige Produktionskapazitäten für PoC-Antigentests nachhaltig aufzubauen.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 16.12.2020 ergibt sich:
Unternehmen, die in Produktionskapazitäten für geeignete PoC-Antigentests investieren, können ab dem 16.12.2020 Unterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Gefördert werden Unternehmen, die seit dem 11.11.2020 in neue Produktionsanlagen oder in die Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in Deutschland investieren bzw. investiert haben. Die Förderung erfolgt grundsätzlich technologieoffen, um Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-) Produkte zu geben. Die Unternehmen sollen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30% der förderfähigen Investitionsausgaben erhalten. Unternehmen, die nachweislich mindestens 70% der zur Produktion notwendigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb von Deutschland oder der EU beziehen, erhalten einen Bonus von zehn Prozentpunkten.
Die Förderung ist auf maximal 30 Mio. Euro je Antragsteller begrenzt. Für die Förderung stehen insgesamt bis zu 200 Mio. Euro zur Verfügung. Die geförderten Anlagen sind bis spätestens 31.12.2021 in Betrieb zu nehmen und bis mindestens 30.06.2022 zweckentsprechend zu betreiben. Anträge können ab sofort bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Die Förderrichtlinie haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam erarbeitet. Sie wurde am 15.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.