Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 eine vom Umweltministerium vorgelegte Verordnung beschlossen, die für die Zeit der Fußball-EM Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln erlaubt.
Aus der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 19.02.2020 ergibt sich:
Von den insgesamt 51 Europameisterschafts-Spielen (36 in der Vorrunde und 15 in der Finalrunde) werden 20 Spiele um 18 Uhr und 24 Spiele um 21 Uhr angestoßen. Halbfinalspiele und Finale beginnen jeweils um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, wurde diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie gilt befristet für die gesamte Dauer der Europameisterschaft 2020 (12.06.2020 bis 12.07.2020).
Es liegt im Ermessen der zuständigen kommunalen Behörden, im Einzelfall die Ruhezeiten am Abend zu reduzieren. Sie müssen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31.07.2020 außer Kraft. Der Bundesrat muss vorher noch zustimmen.
Die Fußball-Europameisterschaft 2020 findet vom 12.06.2020 bis 12.07.2020 statt. Austragungsorte sind die Städte Amsterdam, Bilbao, Budapest, Bukarest, Dublin, Glasgow, Kopenhagen, London, München, Rom, Sankt Petersburg und Baku. Deutschland bestreitet sein Auftaktspiel gegen Frankreich am 16.06.2020 in München.