Ab dem 25.06.2021 ermöglicht die Bundesregierung Einreisen aus Drittstaaten für vollständig geimpfte Personen. 14 Tage nach Erhalt der letzten notwendigen Impfdosis dürfen Drittstaatsangehörige dann zu jedem zulässigen Zweck einreisen, wenn die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere Besuchsreisen und touristische Einreisen werden damit für geimpfte Personen wieder möglich.
Aus dem Newsletter der BReg Verbraucherschutz aktuell vom 23.06.2021 ergibt sich:
Die Lockerung gilt nur für Personen, die mit einem der auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführten Impfstoffe geimpft sind und seit der letzten Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Derzeit sind dies nur durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassene Impfstoffe (https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19). Eine Ausweitung auch auf andere Impfstoffe mit vergleichbarem Schutzstandard ist beabsichtigt, soweit die dafür erforderlichen Prüfungen abgeschlossen sind.
Ausgenommen sind weiterhin Einreisen aus Virusvariantengebieten. Die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung einschließlich des Beförderungsverbots aus Virusvariantengebieten gelten uneingeschränkt fort.
Indem sie die Einreise geimpfter Personen ermöglicht, folgt die Bundesregierung einer Anpassung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates der Europäischen Union.