Die Bundesregierung lehnt eine Legalisierung von nicht-medizinischem Cannabis weiter ab.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1207 vom 09.11.2020 ergibt sich:
Die Gesundheitsgefahren des Cannabis-Missbrauchs seien insbesondere bei Jugendlichen und Heranwachsenden medizinisch erwiesen, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/23736 – PDF, 325 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/22440 – PDF, 240 KB) der Linksfraktion.
So sei das Risiko für psychische Störungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und Psychosen erhöht. Die bestehenden Verbotsregeln des Betäubungsmittelrechts seien in die von der Bundesregierung verfolgte ausgewogene Drogenpolitik eingebettet. Die Drogenpolitik umfasse Prävention, Beratung und Behandlung, Hilfen zum Ausstieg, Schadenreduzierung sowie das Vorgehen gegen Drogenkriminalität.