Die Bundesregierung hat beschlossen, bei der Entschädigung von Pauschalurlaubern des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook zu helfen und Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, zu ersetzen.
Aus der Pressemitteilung der Bundesregierung Nr. 417/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich:
Demzufolge gehe es um jenen Betrag, für den der zuständige Versicherer Zurich Insurance, bei der Thomas Cook versichert war, aller Voraussicht nach nicht aufkommen werde. Zwar müssten Pauschalreisen in der EU gesetzlich verpflichtend abgesichert sein, damit Kunden im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld zurückbekommen. Die Haftungsobergrenze wurde 2018 im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie hierzulande jedoch auf 110 Mio. Euro festgesetzt. Daher hatte Thomas Cook die Kundengelder nur bis zu diesem Betrag abgesichert. Allein bis Anfang November seien Zurich bereits Schäden i.H.v. 250 Mio. Euro gemeldet worden.
Der Fall werfe eine Vielzahl von schwierigen Rechtsfragen auf, die bislang ungeklärt seien. Zum Beispiel und unter anderem, ob die Haftungssumme richtig berechnet wurde. Außerdem könnten Ansprüche an die Insolvenzmasse oder gegenüber anderen Beteiligten bestehen. Es sei den Kunden nicht zumutbar, dass sie jeweils auf sich gestellt für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen müssen. Tausende von Klageverfahren – ggf. sogar gegen verschiedene Beteiligte – müssten geführt werden. Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten – bei ungewissem Ausgang – wären die Folge.
Es sei deshalb beabsichtigt, den Thomas-Cook-Kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten. Im Gegenzug sollen die Ansprüche der Betroffenen an den Bund abgetreten werden, der diese Ansprüche aus einer Hand verfolgen werde.
Die Bundesregierung kündigte ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ an. „Die Kunden müssen aktuell nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren“, hieß es. Sie werde Anfang 2020 „über die weiteren Schritte zur Abwicklung informieren“.