Bundesrat will Gesetzesänderung zur Cum-Ex-Ahndung

10. August 2021 -

Eine Regelung zur Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz beeinträchtigt nach Ansicht des Bundesrates die Ahndung von Cum-Ex-Straftaten. Die Länderkammer hatte deshalb auf ihrer Sitzung Ende Juni 2021 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes beschlossen, der nun dem Bundestag zugegangen ist. Beraten wird er allerdings erst vom Ende September 2021 zu wählenden neuen Bundestag.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 950 vom 10.08.2021 ergibt sich:

Im Cum-Ex-Skandal ging es um die Erschleichung von Steuererstattungen durch Ausnützen einer Regelungslücke. Die Methode wurde inzwischen höchstrichterlich als Straftat eingestuft.

Kern des Gesetzentwurfes ist die Streichung von § 10 Absatz 3 des Börsengesetzes. Diese Regelung führe dazu, heißt es im Entwurf, „dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder konkrete Tatsachen, die ihnen vorliegen“ nicht den Finanzbehörden mitteilen dürften, „obwohl diese Tatsachen für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend sind“.

Weitere Informationen
Gesetzentwurf zur Änderung des Börsengesetzes (BT-Drs. 19/31872 – PDF, 521 KB)