Am 17.12.2021 hat der Bundesrat zwei Verordnungen zur nationalen Umsetzung der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik GAP ab dem Jahr 2023 zugestimmt – allerdings jeweils unter der Bedingung von einigen fachlichen Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese eins zu eins um, können die Verordnungen in Kraft treten.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:
Auflagen für Zahlungen und Ökoregeln
Die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (vgl. TOP 25) legen verbindliche Umweltauflagen und Anforderungen fest, die eingehalten werden müssen, um Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhalten. Außerdem gestalten sie die Ökoregelungen näher aus, mit denen die Landwirte freiwillig zusätzliche Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz umsetzen können.
Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft
Ziel ist es, mehr Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu erreichen und hierzu verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei möchte die Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft erhalten und zugleich den sich wandelnden gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht werden.
Knapper Zeitplan
Die Verordnungen müssen aufgrund von zeitlichen EU-Vorgaben noch in diesem Jahr erlassen werden. Sie sind Teil des GAP-Strategieplans für Deutschland, der der Europäischen Kommission zum 1. Januar 2022 zur Genehmigung vorzulegen ist. Daher hat der Bundesrat sich auf Wunsch der Bundesregierung auch bereiterklärt, die Vorlagen in verkürzter Beratungsfrist zu behandeln.
Weitergehende Forderungen der Länder
In einer begleitenden Entschließung warnt der Bundesrat vor regionalen Ungleichheiten und fordert, die Ökoregeln so auszugestalten, dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte möglich ist. Die Länder sorgen sich insbesondere um die Belange von Milcherzeugerbetrieben mit überwiegender Dauergrünlandnutzung und Betriebe mit ökologischen bzw. biologischen Produktionen. Es bestehe die Gefahr, dass Umwelt- und Tierwohlleistungen in Dauergrünlandgebieten mit der neuen GAP weder ausreichend honoriert noch bereitgestellt werden. Auch eine angemessene Inanspruchnahme der Ökoregeln Agroforst sieht der Bundesrat als nicht sicher an. Insbesondere die Belange der milchviehhaltenden Grünlandbetriebe müssten bei der geplanten Evaluierung der neuen Regeln berücksichtigt werden.
Kombination der Förderinstrumente
Für elementar wichtig hält der Bundesrat auch, dass ökologisch bzw. biologisch wirtschaftende Betriebe keine Prämiennachteile erfahren. Dazu sollten die Förderungen zu Agrar-, Umwelt- und Klimaschutz-Maßnahmen mit den Instrumenten der ersten und zweiten Säule weitgehend kombinierbar sein.
Warnung vor Bürokratielasten
Der Bundesrat fordert, die bürokratischen Lasten sowohl bei den Landwirten als auch den Länderverwaltungen auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Weitere Informationen
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung – GAPDZV; BR-Drs. 816/21 – PDF, 1,4 MB)