Der Bundesrat hat am 26.03.2021 einem Bundestagsbeschluss zugestimmt, der die Fortgeltung zahlreicher Regelungen in der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherstellt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.03.2021 ergibt sich:
Grundlagen für Gesundheitsschutz in Pandemie
Es verlängert die Geltung aktuell befristeter Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus und enthält rechtliche Grundlagen für künftige pandemische Lagen. So sorgt es dafür, dass die Coronavirus-Testverordnung, die -Einreiseverordnung und die -Impfverordnung weiter gelten können. Zur Begründung führt der Bundestag die weiterhin dynamische Infektionslage an – auch bedingt durch Mutationen.
Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen sind die fortschreitende Verbreitung neuer Varianten, die Anzahl bereits geimpfter Personen und die zeitabhängige Reproduktionszahl zu berücksichtigen.
Bundestag entscheidet alle drei Monate über epidemische Lage
Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt künftig automatisch als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach das Fortbestehen feststellt. Bisher befristete pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen künftig nur noch an die Feststellung dieser epidemischen Lage an – sie treten nicht mehr zu bestimmten Terminen außer Kraft.
Rechtlicher Rahmen für Impfziele
Das Gesetz legt Impfziele fest, um den rechtlichen Rahmen für Prioritäten beim Impfen zu stärken – zum Beispiel nach bestimmten Personengruppen. Es ermöglicht Regelungen für den Fall beschränkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Impfstoffen.
Sonderregelungen für Pflegebereich
Auch die Sonderregelungen zugunsten von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen, zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag gelten für weitere drei Monate. Um die Mehrausgaben zu decken, kann eine Rechtsverordnung bestimmen, dass der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung einen Bundeszuschuss erhält. Krankenhäuser erhalten insgesamt 450 Millionen Euro, um Pflegekräften eine Prämie zu zahlen.
Wissenschaftliche Evaluation
Das Bundesgesundheitsministerium soll eine externe wissenschaftliche Evaluation der gesamten Regelungen zur epidemischen Lage in Auftrag geben – deren Ergebnis wird bis Ende 2021 erwartet.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll zum Teil bereits am 1. April bzw. 1. Juli 2021 in Kraft treten, im Übrigen am Tag nach der Verkündung.
Kostenbelastung für Länderhaushalte
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf die Kostenbelastung für die Länderhaushalte hin. Er erwartet, dass die dauerhafte hälftige Kostenbeteiligung des Bundes in einer gesetzlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben wird.
Schutzschirm für fachärztliche Versorgung
Außerdem sorgt sich der Bundesrat um die corona-bedingten Belastungen der niedergelassenen Ärzte. Er begrüßt die beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für die Vertragsärzteschaft, fordert aber weitere Verbesserungen bei der vorgesehenen Verwendung der Rückstellungen und beabsichtigten Kompensationszahlungen, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift, entscheidet sie – feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (BT-Drs. 19/26545 – PDF, 509 KB)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (BR-Drs. 197/21 – PDF, 514 KB)