Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einer Verordnung zum aufenthaltsrechtlichen Status britischer Staatsangehöriger in Deutschland ab dem 01.01.2021 zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 18.12.2020 ergibt sich:
Sie regelt den Arbeitsmarktzugang und die visumfreie Einreise für britische Staatsangehörige nach Ende des Brexit-Übergangszeitraums zum 31.12.2020.
Briten, die ab dem 01.01.2021 nach Deutschland einreisen, können unter erleichterten Bedingungen einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Hierfür wird das Vereinigte Königreich in die Liste der privilegierten Staaten aufgenommen, deren Staatsangehörige jede Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation ausüben dürfen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Beschäftigungsbedingungen und zudem, ob vergleichbare inländische Arbeitsuchende zur Verfügung stehen. Denselben Arbeitsmarktzugang gibt es bereits für Staatsangehörige anderer Industrienationen, wie z. B. Japan, Kanada oder den USA.
Britische Staatsangehörige können auch dann visumfrei einreisen, wenn sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten wollen. Der erforderliche Aufenthaltstitel soll im Inland eingeholt werden können. Dieses aufenthaltsrechtliche Privileg gibt es ebenfalls bereits für andere Industriestaaten wie z. B. USA oder Kanada. Dies soll insbesondere die Erwerbszuwanderung erleichtern.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Regierungsverordnung wie geplant in Kraft treten.
Weitere Informationen
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung (BR-Drs. 747/20 – PDF, 412 KB)