Der Bundesrat hat am 07.05.2021 dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag zwei Wochen zuvor verabschiedet hatte.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 07.05.2021 ergibt sich:
In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder jedoch darauf hin, dass weiteres Verbesserungspotential bestehe, welches in der Zukunft zu untersuchen und gegebenenfalls gesetzgeberisch aufzugreifen sei. Sie bitten insbesondere um Prüfung, ob das Gesetz zu einer stärkeren finanziellen Belastung von Mietern führt. Hintergrund ist die darin enthaltene Streichung des so genannten Nebenkostenprivilegs. Danach konnten Vermieter bislang monatliche Kosten der Kabelfernsehversorgung über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Des Weiteren bezweifelt der Bundesrat die Vereinbarkeit von Neuregelungen zum Roaming mit europarechtlichen Vorgaben. gen.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Mit der TKG-Novelle wird die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen. So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.
Abbau regulatorischer Hemmnisse
Das Gesetz baut durch eine umfassende Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes unter anderem regulatorische und sonstige rechtliche Hemmnisse für den Ausbau von mobilen und kabelgebundenen Telekommunikationsnetzen ab und soll Rechts- und Investitionssicherheit und die flächendeckende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sicherstellen.
Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, wird modernisiert. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, sieht das Gesetz zudem vor, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
Anspruch auf Internetzugang
Mit dem Gesetz sollen Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt.
Verbraucherschutz bei Vertragslaufzeiten
Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz gibt es Anpassungen zugunsten der Verbraucher. So werden sie Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist kündigen können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, erhalten zudem das Recht, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.
Inkrafttreten zum 1. Dezember geplant
Damit das Gesetz wie zum ganz überwiegenden Teil am 1. Dezember 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Die Entschließung ging an die Bundesregierung. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (BR-Drs. 325/21 – PDF, 2 MB)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) (BT-Drs. 19/26108 – 5 MB)