Der Bundesrat hat am 28.05.2021 der jährlichen Anpassung der Rentenwerte zugestimmt, die die Bundesregierung am 27.04.2021 beschlossen hatte.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 28.05.2021 ergibt sich:
Danach erhöht sich der Rentenwert Ost zum 01.07.2021 von 33,23 auf 33,47 Euro – das entspricht einer Steigerung um 0,72 Prozent. Für den Rentenwert West gibt es dieses Jahr keine Erhöhung: Der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro bleibt bestehen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Hintergrund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat – die wiederum Grundlage für die jährliche Rentenanpassung ist. Nach den vom statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen – daher bleiben die Westrenten unverändert.
Angleichung der Ost-Renten
Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts auf 97,9 Prozent des aktuellen West-Wertes entspricht den im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Anpassungsschritten.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun von der Bundesregierung verkündet werden und zum 1. Juli in Kraft treten.
Weitere Informationen
Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2021 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2021 – RWBestV 2021) (BR-Drs. 339/21 – PDF, 260 KB)