Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zugestimmt – allerdings nur unter der Bedingung von zwei Änderungen. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden – sie soll im Wesentlichen am Tag darauf in Kraft treten.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 25.06.2021 ergibt sich:
Glyphosateinsatz eingeschränkt
Ziel der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist es, die Artenvielfalt bei Insekten besser zu schützen. Dazu schränkt sie den Einsatz von Glyphosat im Ackerbau und auf Grünland ein: Er darf künftig nur noch erfolgen, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt, zum Beispiel bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern oder auf erosionsgefährdeten Flächen.
Gänzlich verboten ist die Anwendung auf Flächen, die der Allgemeinheit dienen sowie im Haus- und Kleingartenbereich.
Zulassungsverbot ab 2024
Nach dem Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat Ende 2022 und einer anschließenden einjährigen Abverkaufs- und Aufbrauchfrist dürfen dann ab 2024 keine nationalen Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mehr erteilt und diese Mittel auch nicht mehr angewendet werden.
Weitergehendes Landesrecht unberührt
Der Bundesrat stellt die Zustimmung zur Verordnung unter die Bedingung, dass auch künftig Landesrecht, das über das neue Bundesrecht hinausgeht, weiter gilt: In den Ländern bereits getroffene Vereinbarungen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft dürften nicht verwässert werden.
Bundestagsbeschluss zum Schutz der Artenvielfalt gebilligt
Die Verordnung ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Sie steht auch im Zusammenhang mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, das der Bundesrat wenige Stunden nach dem Bundestag am 25. Juni 2021 ebenfalls gebilligt hat. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und anschließend wie geplant in Kraft treten.
Weitere Anstrengungen nötig
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf weiteren Handlungsbedarf hin. Er bittet die Bundesregierung, in enger Abstimmung mit den Ländern zusätzliche Vorschläge zum Schutz und zur Stärkung der Artenvielfalt zu erarbeiten – unter anderem durch noch mehr Reduktion von Pflanzenschutzmitteln.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anregungen des Bundesrates befasst – feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.
Weitere Information
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (BR-Drs. 305/21 – PDF, 2 MB)
Beschluss des Bundesrates: Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (BR-Drs. 305/21 – PDF, 103 KB)