Hartz-IV-Empfänger erhalten ab Januar 2021 höhere Regelsätze: Am 27.11.2020 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung verschiedener Sozialleistungen zugestimmt, vor allem neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 27.11.2020 ergibt sich:
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Ab dem neuen Jahr 2021 gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.
Kinder bis fünf Jahre haben ab Januar 2021 Anspruch auf 283 statt bisher 250 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren auf 309 statt bisher 308 Euro. Für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz von 328 auf 373 Euro.
Hintergrund für die Änderung ist das Vorliegen einer aktuellen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Anhand der neuen Informationen hat die Bundesregierung die Regelsätze angepasst, um die Bedarfe verfassungskonform auszugestalten. Dabei wurden unter anderem die Kommunikationsausgaben ergänzt, um die Kosten für Handynutzung zu berücksichtigen. Neu ist auch der Härtefall-Mehrbedarf für den Kauf von Schulbüchern, sofern diese nicht kostenlos ausleihbar sind.
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird zunächst bis zum 31.03.2021 verlängert. Solo-Selbstständige wie Kulturschaffende, die wirtschaftlich von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, können damit länger Unterstützung erhalten. Dies entspricht zumindest teilweise einer Forderung des Bundesrates vom 06.11.2020 – dieser hatte allerdings eine Verlängerung bis zum 31.12.2021 vorgeschlagen.
Weitere Änderungen betreffen die Zuschüsse für Soziale Dienste, die ihre Leistungen pandemiebedingt nicht erbringen können.
In einer begleitenden Entschließung verweist der Bundesrat auf die fachlichen Vorschläge zur Ermittlung der Regelbedarfe aus seiner umfangreichen Stellungnahme vom 09.10.2020. Er bedauert, dass der Bundestag diese in seinen Beratungen nicht aufgegriffen hat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher nochmals um Prüfung, wie die Ermittlung der Regelbedarfe im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG verbessert und fortentwickelt werden könne.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze (BR-Drs. 654/20 – PDF, 306 KB)
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drs. 19/22750 – PDF, 1,3 MB)