Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab 01.01.2022 rückwirkend zum 01.09.2021 um 3,1% angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 26.11.2021 zugestimmt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 26.11.2021 ergibt sich:
Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung
Es geht um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben – und für Hinterbliebene der Opfer.
Anpassung an Erhöhung der Beamtenbezüge
Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamtinnen und Beamte um 1,2 Prozent zum 1. April 2021 und weitere 1,8 Prozent zum 1. April 2022. Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, soll die Erhöhung der Entschädigungsrenten ab 1. Januar 2022 rückwirkend zum 1. September 2021 in einem Schritt erfolgen. Dies entspricht einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Flankierend werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies wird von der Bundesregierung organisiert.
Weitere Informationen
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BR-Drs. 770/21 – PDF, 2 MB)