In einer am 11.03.2022 beschlossenen Entschließung zu dem von der EU-Kommission angekündigten europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit hat der Bundesrat sich für sektorspezifische Regulierung und gegen eine Vollharmonisierung im Medienbereich ausgesprochen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 11.03.2022 ergibt sich:
Die Länder begrüßen, dass die Kommission die Frage aufgeworfen hat, wie die Medienfreiheit in Europa gesichert und ausgebaut werden kann. Die Beantwortung dieser Frage sei von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas, denn die EU sei nicht nur ein Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen, sondern auch ein Raum der Demokratie und Freiheit. Demokratie aber sei ohne eine funktionsfähige, freie und pluralistische Medienlandschaft nicht denkbar, so die Länder.
Sektorspezifische Regulierung
Meinungs- und Informationsfreiheit, mediale Vielfalt sowie der Pluralismus von Meinungen und Inhalten seien eine wesentliche Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft und Werteordnung. Es bedürfe im Medienbereich einer sektorspezifischen Regulierung. Horizontale Marktregeln seien nicht geeignet, Medienfreiheit und -vielfalt umfassend und effektiv zu schützen. Auch eine rein marktbezogene Betrachtung der Medienregulierung greife deutlich zu kurz.
Die Regelungskompetenz für kulturelle Vielfalt, Medien und Vielfaltssicherung stehe in der EU den Mitgliedstaaten zu. In Deutschland seien dafür die Länder zuständig.
Keine Vollharmonisierung
Überdies seien Transparenzvorschriften in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich zwar in gewissem Maße notwendig. Sie dürften jedoch nicht zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand führen und nur Mittel zum Erreichen übergeordneter regulatorischer Ziele sein, warnen die Länder. Außerdem sei eine vollharmonisierende europäische Regelung kein adäquates Mittel, um der Kulturhoheit der einzelnen Mitgliedstaaten ausreichend Ausdruck zu verleihen.
Unabhängigkeit der Medienaufsicht
Die Aufsicht über die Medien und ihre Verbreitung müsse unabhängig, staatsfern und dezentral sein. Jedoch bedürfe es keiner Aufsichtskontrolle auf europäischer Ebene, etwa in Form einer Medienregulierungsbehörde. Eine etwaige Ergänzung der Europäischen Regulierungsgruppe für audio-visuelle Medien (ERGA) um ein eigenes und unabhängiges Sekretariat sei denkbar, sofern es nicht zu einer weiteren Institutionalisierung oder zu einer Erweiterung der Zuständigkeiten der ERGA führe.
Hintergrund: Neue Vorgaben für den Binnenmarkt
Die Kommission hat angekündigt, mit dem sogenannten European Media Freedom Act (EMFA) neue Regeln für Teilnehmer auf dem Medienmarkt aufzustellen, um das Funktionieren des EU-Binnenmarktes für Medien zu verbessern.
Sie hat Konsultationen gestartet um, herauszufinden, welche Probleme auf dem Medienmarkt bestehen, die gesetzliche Regelungen erforderlich machen könnten. Dazu gehören Bereiche wie Transparenz der Beteiligungsverhältnisse an Medienunternehmen, Unabhängigkeit von Medienunternehmen, Bedingungen für das Funktionieren der Medien und die gerechte Zuweisung staatlicher Mittel, insbesondere in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Direkt nach Brüssel
Der Bundesrat übermittelt seine Ausführungen direkt an die Europäische Kommission.