Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind und beschlossen daher am 11.03.2022, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Sie wiederholen dabei einen Antrag, den sie im Jahr 2019 schon einmal in den damaligen 19. Bundestag eingebracht hatten.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 11.03.2022 ergibt sich:
Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.
Rund eine Millionen Kinder betroffen
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.