Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für mehr Verbraucherschutz beim Thema Nahrungsergänzungsmittel ein: Er drängt darauf, dass die Europäische Kommission die EU Health Claim Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vollständig umsetzt.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 12.02.2021 ergibt sich:
Die dafür notwendige Bewertung der gesundheitsbezogenen Aussagen in der so genannten on hold Liste für Botanicals müsse zeitnah erfolgen.
Falsche Gesundheitsversprechen verhindern
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen. Dies sei im Interesse des Verbraucherschutzes sowie im Interesse eines fairen Wettbewerbs für die Wirtschaftsakteure im europäischen Binnenmarkt nötig: Ziel müsse sein, falsche Gesundheitsversprechen zu Nahrungsergänzungsmitteln zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Produktauswahl zu erleichtern.
Hintergrund: EU-Kommission hatte Bewertung ausgesetzt
Die Europäische Kommission hatte 2010 die Liste für pflanzliche Stoffe – Botanicals – ausgesetzt. Die Liste soll eigentlich der Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen für die Umsetzung der seit 2007 geltenden EU-Verordnung dienen.
Verbrauchertäuschung und Wettbewerbsverzerrung drohen
In seiner Entschließung warnt der Bundesrat vor Produkten, deren gesundheitsbezogene Angaben nicht wissenschaftlich belegt und somit in ihrer Wirkung nicht abgesichert sind. Die jedoch bereits in ihrer Aufmachung – also Packung, Aussagen, Inhaltsstoffe, Darreichungsform – Arzneimitteln sehr ähnlich sind, so dass Verwechslung und Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Folge sein könnten. Diese Situation schwäche den Verbraucher- und Patientenschutz, könne sich unter Umständen gesundheitsgefährdend auswirken und widerspreche den eigens aufgestellten Absichten und Zielen der Kommission in der Verordnung.
Da in den letzten Jahren der Absatz von Lebensmitteln mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben stark zugenommen habe, würden sich außerdem die Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln aufgrund von anhaltenden Wettbewerbsverzerrungen wegen des immer stärker wachsenden Marktes der Botanicals mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben zunehmend in ihrer Existenz bedroht sehen.
Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Appell des Bundesrates befasst, entscheidet sie selbst – feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Baden-Württemberg: Entschließung des Bundesrates – Umsetzung der Health ClaimsVerordnung – ausstehende Bewertung gesundheitsbezogener Aussagen zu pflanzlichen Stoffen durch die EU (BR-Drs. 36/21 – PDF, 396 KB)