Der Bundesrat sieht noch Korrekturbedarf an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes.
Aus der Pressemitteilung des Bundesrates vom 06.11.2020 ergibt sich:
Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten. Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Um nach der Covid-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Mrd. Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Mrd. Euro erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Mrd. Euro anzuheben.
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden
Schließlich fordert der Bundesrat eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29.10.2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.