Der Bundesrat fordert die Bunderegierung zu Änderungen an den Regelungen zur sogenannten Freihaltepauschale für Krankenhäuser auf.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 18.12.2020 ergibt sich:
Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer am 18.12.2020 auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns, Bremens und Thüringens gefasst.
Ende März 2020 wurde im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt, dass Krankenhäuser eine Pauschale für Einnahmeausfälle erhalten, die durch Verschiebung von geplanten Eingriffen entstehen, um Intensivbetten für Corona-Patienten freizuhalten. Diese Zahlung wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und aus Mitteln des Bundes refinanziert.
In Anbetracht der Ausgestaltung dieser Freihaltepauschale kann es aber zu Fehlanreizen kommen und Krankenhäuser ohne Intensivstationen könnten in Bedrängnis geraten, warnen die Länder.
So will der Bundesrat die Zahlungen bereits ab einem Inzidenzwert von 50 gewähren. Die derzeit vorgesehene Inzidenz von 70 stelle eine zu hohe Schwelle dar und sei schwer administrierbar. Zudem orientierten sich auch Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder bei der Bekämpfung des Corona-Virus immer an einem Wert von 50. Oberhalb dessen seien wesentliche Maßnahmen zu treffen und gegebenenfalls auch zu finanzieren. Die Steuerung der Kapazitäten in den Krankenhäusern müsse frühzeitig ansetzen.
Die Länderkammer fordert, die vorgesehene Differenzierung nach den Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesauschusses aufzugeben, da diese nicht der aktuellen Versorgungsrealität in den Ländern entspreche. Auch sei die Festlegung der berechtigten Krankenhäuser den Ländern zu überlassen. Die vom Gesetz vorgesehene Unterteilung der Kliniken lehnt der Bundesrat ab. Bundesweit werde ein Großteil der Corona-Patienten nicht intensivmedizinisch behandelt. Deren Versorgung müsse auch in Krankenhäusern ohne Intensivstation sichergestellt werden. Daher sei die Einbindung weiterer Krankenhäuser erforderlich.
Ob die Bundesregierung die Bundesratsforderung umsetzt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt, liegt in ihrer Entscheidung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.
Weitere Informationen
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Entschließung des Bundesrates für eine geänderte Regelung zu Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser (Freihaltepauschale; BR-Drs. 741/20 – PDF, 249 KB)