Hoteliers erhalten mehr Möglichkeiten, die Meldepflicht für ihre Gäste künftig elektronisch zu erfüllen.
Aus der Pressemitteilung des BR vom 05.03.2021 ergibt sich:
Dies hat der Bundestag beschlossen, der Bundesrat am 5. März 2021 abschließend gebilligt.
Digitale Anmeldung im Test
Nach derzeitigem Recht sind nur drei Verfahren zur elektronischen Identifizierung der Hotelgäste zulässig. Durch Einführung einer Experimentierklausel im Bundesmeldegesetz ist es künftig möglich, weitere Online-Anwendungen für ein digitales Hotel-Meldeverfahren zu testen – für die Dauer von zwei Jahren. Der Bundestagsbeschluss geht auf einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zurück.
Er kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.
Weitere Informationen
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (BT-Drs. 19/26176 – PDF, 276 KB)
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten (BR-Drs. 122/21 – PDF, 82 KB)