Bundesrat begrüßt EU-Vorschläge zur Erreichung der Klimaziele

17. Dezember 2021 -

Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am 17.12.2021 ausführlich mit dem Klimaschutzpaket der EU-Kommission befasst.

Aus der Pressemitteilung des BR vom 17.12.2021 ergibt sich:

Die Länderkammer begrüßt angesichts der weltweit immer deutlicher werdenden Klimakrise die Vorlage des umfassenden Pakets von Rechtsakten mit den darin enthaltenen wichtigen Weichenstellungen, Zielsetzungen und neuen Fördermöglichkeiten für den klimafreundlichen Umbau von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. Mit seiner konsequenten Umsetzung kann Europa den Weg zur Klimaneutralität einschlagen, sind die Länder überzeugt.

Ausführliche Stellungnahme

In teils umfangreichen und detaillierten Stellungnahmen zum gesamten Paket und zu den einzelnen Vorschlägen für Richtlinien und Verordnungen äußert der Bundesrat aber auch Kritik und unterbreitet zahlreiche Änderungsvorschläge und Anregungen.

„Fit für 55“

In der Mitteilung „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 erläutert die EU-Kommission ihre Pläne und fasst die vorgeschlagenen Änderungen am bisherigen EU-Recht sowie die neuen Initiativen zusammen.

Das Europäische Klimagesetz hat das EU-Netto-Minderungsziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 im Unionsrecht verankert. Jetzt will die Kommission die EU „Fit für 55“ machen und den notwendigen Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie herbeizuführen.

Paket aus 13 Rechtsakten

Deshalb hat sie Überarbeitungen von insgesamt acht existierenden Rechtstexten sowie fünf Vorschläge für neue Rechtsakte vorgelegt. Um die im Übereinkommen von Paris beschlossene Begrenzung der Erderwärmung einzuhalten, müsse schnell und entschlossen gehandelt werden. Hierbei setzt die Kommission auf ein Zusammenspiel von Bepreisung, angepassten Zielvorgaben und regulatorischen Instrumenten.

Das Paket enthält Vorschläge für Regelungen zur Verschärfung des bestehenden EU-Emissionshandelssystems, zur Ausweitung des Emissionshandels auf Verkehr und Gebäude, strengere CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und für einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos und Wasserstoffahrzeuge. Für bestimmte Importe schlägt die EU-Kommission einen neuen CO2-Preis vor. Er soll dafür sorgen, dass die Klimapolitik in Europa nicht zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Länder führt und europäische Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Vorgesehen sind auch Regelungen zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen und für einen sozialen Ausgleich. Über die Lastenteilungsverordnung sollen den Mitgliedstaaten künftig strengere Minderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und kleine Unternehmen zugewiesen werden. Der Kommissionsvorschlag sieht ein Gesamtziel bis 2030 auch für den Abbau von CO2 durch Moore, Wälder und andere Naturflächen, die als Senken CO2 aus der Atmosphäre speichern vor. Die Kommission schlägt überdies ein neues Ziel von 40 Prozent für erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 vor und schreibt dies in der Richtlinie über erneuerbare Energien mit weiteren Details fest. In der Energieeffizienz-Richtlinie schlägt sie zudem ein höheres Einsparungs-Jahresziel für den Energieverbrauch auf EU-Ebene vor. Dieses Ziel verdoppelt die jährliche Energieeinsparverpflichtung der Mitgliedstaaten beinahe.

Direkt nach Brüssel

Seine Stellungnahme zur Mitteilung „Fit für 55“ übermittelt der Bundesrat direkt an die EU-Kommission.

Weitere Informationen
Unterrichtung durch die Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 COM(2021) 550 final, Ratsdok. 10849/21 (BR-Drs. 737/21 – PDF, 816 KB)