Die Bundesnetzagentur hat am 19.03.2021 die Erstellung des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 abgeschlossen. Eine zentrale Bedeutung kommt hier dem Änderungsverlangen zu, das die Behörde an die Fernleitungsnetzbetreiber gerichtet hat.
Aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 19.03.2021 ergibt sich:
Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2020-2030 (NEP Gas) umfasst insgesamt 215 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 8,5 Mrd. Euro. Dabei sind gegenüber dem NEP Gas 2018-2028 insgesamt 60 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die zusätzlichen vorgeschlagenen Maßnahmen stehen größtenteils im Zusammenhang mit den geplanten Flüssigerdgas-Anlagen, den erforderlichen Ausbaumaßnahmen für grüne Gase, der Versorgung in Baden-Württemberg und der Versorgungssicherheit in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. Für die laufende Marktgebietszusammenlegung ist kein Netzausbau notwendig, da die Transportkapazitäten mittels marktbasierter Instrumente im künftigen einheitlichen Marktgebiet sichergestellt werden können.
Je nach Annahmen prognostizieren die Fernleitungsnetzbetreiber Kosten in Höhe von 1,1 bis 27,6 Mio. Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2025/2026 bzw. 7,6 bis 68,3 Mio. Euro für das Gaswirtschaftsjahr 2030/2031 durch den Einsatz der marktbasierten Instrumente. Die große Spanne der Kosten ergibt sich aus der Betrachtung unterschiedlicher Szenarien. Für den alternativen Netzausbau gehen die Fernleitungsnetzbetreiber hingegen von vergleichsweise höheren Kosten aus. Deshalb schlagen sie keine Ausbaumaßnahmen vor, die den Bedarf an marktbasierten Instrumenten verringern könnten.
Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 175 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von ca. 7,83 Mrd. Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungsausbau von 1.620 km und einen Verdichterausbau in Summe von 405 MW.
Bundesnetzagentur ermöglicht Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur
Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass Wasserstoffprojekte im Rahmen der Netzentwicklungsplanung nun erstmals betrachtet und ermittelt werden.
Zu den bestätigten Maßnahmen gehören auch zehn Projekte, mit denen die Herausnahme von 24 Leitungen bzw. Gasdruckregel- und Messanlagen aus dem Erdgasnetz ermöglicht wird. Dadurch können die Gasfernleitungsnetzbetreiber unverzüglich anfangen, ein Wasserstoffnetz aufzubauen, ohne ihre Transportaufgaben im Erdgasnetz zu vernachlässigen. Reine Wasserstoffinfrastrukturen selbst fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz. Damit sind sie auch nicht Bestandteil des verbindlichen Netzentwicklungsplans Gas.
Das Vorgehen trägt zusammen mit der im Gesetzesentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vorgesehenen Ad-hoc Bedarfsprüfung dazu bei, die Wasserstoffinfrastruktur schnell und bedarfsgerecht auszubauen. Die zur Umstellung auf Wasserstoff vorgesehene Infrastruktur kann aus dem Erdgasnetz herausgenommen werden, sobald der in geringfügigem Umfang notwendige Bau von Verstärkungen im Erdgasnetz abgeschlossen ist. Der Aufbau von Wasserstoffinfrastrukturen könnte damit sofort beginnen.
Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich.