Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht für den Einstieg der Vollsortiments-Pharmagroßhändler bei der „VCI Notfallplattform Impfzubehör“.
Aus der Pressemitteilung des BKartA vom 29.03.2021 ergibt sich:
Die Plattform wurde mit Einverständnis des Bundeskartellamtes gegründet, um die Versorgung mit Impfzubehör (Spritzen, Kanülen und NaCl-Lösung) besser zu koordinieren. Der pharmazeutische Großhandel soll nach Plänen der Bundesregierung ab dem zweiten Quartal 2021 gemeinsam mit den Apotheken die Auslieferung des COVID-19 Impfstoffs an die niedergelassenen Ärzte übernehmen. Dies betrifft auch die Bereitstellung fertiger Sets aus Impfstoff und erforderlichem Impfzubehör.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Bei hoffentlich bald steigender Verfügbarkeit von Impfstoffen muss die Verteilung optimiert werden. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit von verschiedenen Unternehmen und öffentlichen Stellen notwendig. Wir haben bereits im Februar ein schnelles und unbürokratisches Signal für die Kooperation im Rahmen der „Notfallplattform Impfzubehör“ gesendet. Aus unserer Sicht ist es auch folgerichtig, die Plattform für den Pharmagroßhandel zu öffnen. Dieser kann bei der Impfstoffverteilung und der Zusammenstellung von Impfsets eine wichtige Rolle einnehmen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Versorgungslage mithilfe der Plattform unter Einbeziehung aller relevanten Marktakteure verbessert wird. Zeitlich soll sie auf die pandemische Notsituation beschränkt bleiben.“
Die „VCI Notfallplattform Impfzubehör“ wurde im Februar dieses Jahres vom Verband der Chemischen Industrie (VCI) gegründet, um eventuellen Engpässen der Impfzentren bei der Versorgung mit Impfzubehör vorzubeugen. Über die B2B-Plattform informieren die Bundesländer und die Hersteller von Impfzubehör über ihre jeweilige Versorgungslage bzw. ihre Lieferfähigkeit. Diese Transparenz soll dazu beitragen, die Lieferkette besser zu koordinieren, um eine Verknappung beim Impfzubehör bzw. eine Fehlallokation zu verhindern. Die Plattform liefert keine Angaben zu Preisen und Mengen der Anbieter und soll temporär auf die aktuelle Notfallsituation beschränkt bleiben. Das Bundeskartellamt hatte gegenüber den Beteiligten bereits im Februar 2021 erklärt, wegen der „VCI Plattform Impfzubehör“ nach dem seinerzeitigen Kenntnisstand kein Verfahren einzuleiten. Dies gilt nun auch für die Erweiterung der Plattform um den pharmazeutischen Großhandel.