Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte „Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ vor, der am 10.06.2021 auf der Tagesordnung des Bundestages steht.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 766 vom 09.06.2021 ergibt sich:
Die Verteilung der zusätzlichen Mittel soll der Vorlage zufolge gemäß dem Schlüssel erfolgen, der nach dem vorläufigen Mittelausgleich der Länder untereinander bezüglich der zusätzlichen Regionalisierungsmittel für das Jahr 2020 entstanden ist.
Die Covid-19-Pandemie habe bei den Verkehrsunternehmen im Jahr 2020 zu erheblichen Einnahmenausfällen geführt, „die sich im Jahr 2021 fortsetzen werden“, heißt es in dem Entwurf. Der ÖPNV sei systemrelevant und erfülle unabdingbare Aufgaben der Daseinsvorsorge. Ein kostendeckender Vollbetrieb sei aufgrund sinkender Fahrgastzahlen und der verminderten Fahrgeldeinnahmen durch die Covid-19-Pandemie jedoch überwiegend nicht möglich. Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, „so dass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann“, schreiben die Koalitionsfraktionen.
Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und wolle im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, „dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann“.
Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. „Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht – wie im Jahr 2020 geschehen – in eine Vorfinanzierung tritt“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Weitere Informationen
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (BT-Drs. 19/30400 – PDF, 593 KB)