Der Bund baut die bestehenden Beteiligungsangebote der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in Kooperation mit den Bundesländern deutlich aus.
Aus der Gemeinsame Pressemitteilung von BMWi und BMF vom 26.11.2020 ergibt sich:
Mittelständler haben so in der Corona-Krise bessere Möglichkeiten zur Rekapitalisierung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis von Mittelständlern zu stärken. Zu diesem Zweck haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen erhebliche Erleichterungen für die Übernahme von Beteiligungen durch die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen. Dafür wurden die Rückgarantieerklärungen des Bundes angepasst und verbessert.
Kleinere und mittelständische Unternehmen verfügen in der Regel über eine gute Eigenkapitalausstattung und hatten vor Beginn der Corona-Krise auch überwiegend ein gutes Eigenkapitalpolster. Viele von Ihnen sind jetzt aber von starken Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie betroffen, die auch deren Eigenkapitalsituation zunehmend belasten. Daher wollen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz durch eine gemeinsame Rekapitalisierungsinitiative vor allem die Unternehmen unterstützen, die trotz eines erfolgreichen Geschäftsmodells durch Corona in Finanznöte geraten sind, aber eine positive Fortführungsperspektive vorweisen.
Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften bieten Beteiligungskapital als eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Bankkredit an. Mit einer Beteiligungsfinanzierung (meistens in Form einer stillen Beteiligung) lässt sich die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöhen und die Bilanzrelation von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Zusammen mit der Eigenkapital-stärkenden Wirkung des Kurzarbeitergeldes, der Überbrückungshilfe sowie der November-/Dezemberhilfe und der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen über die Säule II des Start-Up-Programms besteht nun insgesamt eine breite Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der Eigenkapitalseite.
Maßnahmen für Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften im Einzelnen:
Damit möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen von den Programmverbesserungen profitieren können und der Corona bedingte Eigenkapitalverzehr damit kompensiert werden kann, werden temporär folgende Maßnahmen ab sofort umgesetzt:
- Die bisherige Regelobergrenze für stille Beteiligungen wird von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro erweitert, das bisher in der Entscheidung notwendige Zustimmungserfordernis bei Überschreitung des bisherigen Regelbetrages durch den Bund entfällt.
- Die Verwendung der über Beteiligungskapital bereitgestellten Mittel ist flexibel für jeglichen Finanzierungsbedarf möglich, zum Beispiel auch für Betriebsmittelfinanzierungen.
- Durch erhöhte Rückgarantien von Bund und Land gegenüber den Bürgschaftsbanken reduziert sich das Eigenrisiko der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, was eine aktive Förderung mittelständischer Unternehmen mit Eigenkapital auch in schwierigen Zeiten ermöglicht.
- Die Kombination mit anderen Hilfsprogrammen soll ausdrücklich erlaubt sein, insbesondere auch mit dem KfW-Schnellkredit.
Interessierte können sich auf den Homepages der mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den einzelnen Bundesländern informieren. Eine Übersicht findet sich unter www.vdb-info.de/mitglieder