Das Kabinett hat am 15.09.2021 eine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) verabschiedet. Sie gilt für Beschaffungen des Bundes und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Aus der Pressemitteilung des BMWi vom 15.09.2021 ergibt sich:
Dazu Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Bund geht mit gutem Vorbild voran und kauft künftig klimafreundlich ein. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Es gilt künftig eine Negativliste. Der Einkauf von Einweggeschirr und Getränken in Einwegverpackungen ist Bundesstellen damit künftig untersagt. Die öffentliche Hand kann über ihre Beschaffungen wesentlich dazu beitragen, innovative und klimafreundlichen Produkte und Technologien voranzutreiben. So schätzt beispielsweise die OECD das jährliche Beschaffungsvolumen des Bundes auf bis zu 100 Mrd. Euro.“
Seit 2008 galt bereits die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV EnEff). Diese wird mit der AVV Klima erweitert um Vorgaben aus dem Bundesklimaschutzgesetz. Künftig ist im Beschaffungsprozess neben Erwägungen zur Energieeffizienz soweit möglich auch eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus einzubeziehen. Künftig gilt außerdem eine Negativliste für Dinge, die nicht mehr beschafft werden dürfen. Dazu gehören z.B. Heizpilze, Getränke in Einwegverpackungen und Einweggeschirr in Kantinen und bei Großveranstaltungen.
Weitere Informationen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima; PDF, 226 KB)