Das Bundeskabinett hat am 09.06.2021 den Vierzehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beschlossen.
Aus der Pressemitteilung des BMF vom 09.06.2021 ergibt sich:
Der Bericht zeigt, dass sich die Bundesregierung fortwährend dafür einsetzt, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit einer Vielzahl gesetzlicher und administrativer Maßnahmen zu reduzieren und zu verhindern. Der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung kommt weiterhin eine hohe Bedeutung zu.
Der Bericht stellt die Erfahrungen mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (seit 2004 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) sowie die Entwicklungen beim Vorgehen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung für die Jahre 2017 bis 2020 dar. Er macht deutlich, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Berichtszeitraum weiter intensiviert hat, insbesondere durch:
- Stärkung der Kompetenzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufgrund des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11. Juli 2019,
• Verbesserung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017,
• Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) im Jahr 2019, um die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchzusetzen,
• Stärkung der Rechte von grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitnehmer-Entsendegesetz im Jahr 2020 (Equal Pay) und
• fortlaufende Verbesserung der behördlichen Zusammenarbeit bei der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie eine massive Personalaufstockung der FKS.
Durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch wurden die Kompetenzen der FKS erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts fortentwickelt.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde um Arbeitsbedingungen, die Gegenstand eines Tarifvertrages sein können, erweitert. Dies betrifft über das Mindestentgelt hinausgehende Entlohnungsbestandteile (z. B. Erschwerniszuschläge oder Feiertagszuschläge) und das Zurverfügungstellen einer Unterkunft. Die FKS überprüft diese tarifvertraglichen Regelungen.
Gezielt wurde die Bekämpfung häufig beklagter Missstände bei den Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft angegangen, zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche beschlossen und eine Nachunternehmerhaftung zum Schutz der Beschäftigten in der Paketbranche eingeführt.
Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen und erfolgreichen Weg weiter fortsetzen.
Weitere Information
Vierzehnter Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BillBG) (PDF, 1,6 MB)