BRAK-Stellungnahme 25/21 zu Internationalen Kindesentführungen

25. März 2021 -

Die BRAK hat sich differenziert zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen geäußert.

Aus BRAK, Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Nr. 6/2021 vom 24.03.2021 ergibt sich:

Diese auch als Brüssel-IIb-Verordnung bezeichnete Verordnung wird ab dem 1.8.2022 die derzeit geltende Brüssel-IIa-Verordnung ablösen. Der Referentenentwurf dient der dazu notwendigen Schaffung ergänzender nationaler Verfahrensvorschriften und ändert dazu das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) entsprechend. Die BRAK begrüßt den Entwurf im Grundsatz. Das vorgesehene neue Vollstreckungsversagungsverfahren bei internationalen Kindesentführungen lehnt sie jedoch entschieden ab. Es verlängere das Vollstreckungsverfahren bei Kindesherausgabe, anstatt es schneller und effektiver zu gestalten. Für die Gerichte sei es aufwändig und kostenintensiv, zudem eröffne es dem herausgabepflichtigen Elternteil Missbrauchsmöglichkeiten und lasse das betroffene Kind in einem Schwebezustand.

Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 25/2021 (PDF, 126 KB)