Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.
Von der Website der BRAK ergibt sich:
Zu dem vom BMJV erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe hatte die Bundesrechtsanwaltskammer bereits eine umfassende und rechtlich fundierte Stellungnahme mit mehreren eigenen Vorschlägen abgegeben (BRAK-Stellungnahme Nr. 82/2020). Mit großem Bedauern musste die Bundesrechtsanwaltskammer feststellen, dass in dem am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf die von ihr geäußerten Bedenken und fundiert vorgetragenen Kritikpunkte und Vorschläge fast ausnahmslos keine Berücksichtigung gefunden haben. Zahlreiche Forderungen trägt die Bundesrechtsanwaltskammer deshalb erneut vor.
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften eine langjährige Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer umgesetzt werden soll. Mit dieser Reform wird das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der Berufsausübung von Rechtsanwälten angepasst. Nicht zuletzt trägt dieser Entwurf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, wonach bisherige Beschränkungen in der Ausgestaltung anwaltlicher Berufsausübungsgesellschaften als teilweise ver-fassungswidrig erachtet worden sind.
Weitere Informationen
Stellungnahme der BRAK Nr. 11/2021 (PDF, 317 KB)