Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören künftig zum Ziel der medizinischen Ausbildung und werden in den Prüfungen auch abgefragt.
Aus der Pressemitteilung des BMG vom 17.09.2021 ergibt sich:
Damit Medizinstudierende Erfahrungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sammeln können, wird es ermöglicht, die praktische Ausbildung in der Famulatur und im Praktischen Jahr auch in einem Gesundheitsamt abzuleisten. Dies sind wesentliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die der Bundesrat heute mit einer Verordnung beschlossen hat.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig die Gesundheitsämter für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sind. Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken, auch in der ärztlichen Ausbildung. Deswegen werden Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen endlich prüfungsrelevant und Studierende können praktische Erfahrung ausdrücklich auch in einem Gesundheitsamt sammeln.“
Mit den Änderungen der Approbationsordnung leistet das Bundesministerium für Gesundheit einen Beitrag dazu, zukünftig ausreichend Medizinerinnen und Mediziner für die wichtige Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu begeistern und zu gewinnen. Das BMG setzt damit außerdem einen Teil des Paktes für den ÖGD vom 29. September 2020 um. Bund und Länder haben darin vereinbart, dass Studierende der Medizin bereits im Studium stärker an die Themenfelder der öffentlichen Gesundheit herangeführt werden sollen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2021 in Kraft.