Das Oberlandesgericht Celle hat am 20.10.2021 zum Aktenzeichen 5 StS 4/21 einen 31jährigen Deutschen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Hai’at Tahir al-Sham“ – HTS) in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Celle vorgeworfen, zwischen 2017 und 2019 in sechs Fällen Geldbeträge von insgesamt mehr als 2.000 Euro an ein zwischenzeitlich verstorbenes Mitglied der HTS in Syrien gezahlt zu haben, zu dem er über verschiedene Messenger-Dienste Kontakt gehabt und konkrete Anweisungen zu den geleisteten Zahlungen erhalten habe.
Diese Vorwürfe hat der Angeklagte in dem Verfahren eingeräumt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass von dem Geld u.a. eine Waffe des Typs Kalaschnikow AK-47 für Kämpfer der HTS gekauft werden sollte und auch tatsächlich beschafft wurde. Die Mitglieder der HTS kämpfen in dem Bürgerkrieg in Syrien gegen die Assad-Regierung und für die Errichtung eines auf ihrer Ideologie gründenden Gottesstaats.
Aufgrund des Geständnisses konnte die zunächst für sechs Tage angesetzte Hauptverhandlung bereits am dritten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich der Senat anhand von Zeugenaussagen, dem Gutachten eines Sachverständigen sowie verschiedener Dokumente die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.
Das Urteil ist rechtskräftig; der Angeklagte, sein Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft haben auf Rechtsmittel verzichtet.