Vor dem Oberlandesgericht München wurde die Musterfeststellungsklage gegen die BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH vertreten durch den Rechtsanwalt Bierbach Axel als Insolvenzverwalter zum Aktenzeichen MK 2/19 zugelassen.
Verbraucher, die einen vom Jahresumsatz abhängigen Neukundenbonus bei Energielieferverträgen über Gas und/oder Strom verlangen, sollten sich der Musterfeststellungsklage anschließen. In dem dieser Musterfeststellungsklage zugrundeliegenden Fall stellte die BEV die Energielieferung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ein und gewährte den Neukundenbonus auch in der Endabrechnung nicht. Dieser könne nur bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr gewährt werden, die aber nicht erreicht worden sei.
Im Musterfeststellungsverfahren soll festgestellt werden, dass der Neukundenbonus unabhängig vom Erreichen einer Mindestvertragslaufzeit und der Insolvenz gewährt werden muss. Damit verringere sich der Rechnungsbetrag automatisch um den Neukundenbonus, ohne dass es einer gesonderten Aufrechnungserklärung des Kunden bedürfte.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. meldet den Verbraucher der Gas- oder Stromkunden der BEV war zur Musterfeststellungsklage an.