Beschwerde des AfD-Landesverbandes M-V in Sachen Nutzung des Jahnsportforums/Neubrandenburg erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat am 18.03.2021 zum Aktenzeichen 2 M 179/21 OVG die Beschwerde des AfD-Landesverbandes gegen den ihren vorläufigen Rechtsschutzantrag ablehnenden Beschluss des VG Greifswald vom 15.03.2021 zurückgewiesen.

Aus der Pressemitteilung des OVG MV Nr.5/2021 vom 18.03.2021 ergibt sich:

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz auf Gewährung des Zugangs zum Jahnsportforum in Neubrandenburg, um seinen Landesparteitag und die Veranstaltungen zur Aufstellung der Kandidaten seiner Landesliste für die Bundestagswahl sowie seiner Landesliste zur Landtagswahl in der Zeit vom 20.03.2021 bis zum 21.03.2021 durchzuführen.
Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte diesen Antrag mit Beschluss vom 15. März 2021 zurückgewiesen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers blieb erfolglos.

Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass die Beschwerde den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genüge und im Übrigen der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Sache nicht zu beanstanden sei.