Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 18.11.2020 den Weg frei gemacht für die Verlängerung der Kurzarbeit– und anderer pandemiebedingter Sonderregelungen.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1259 vom 18.11.2020 ergibt sich:
Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/23480 – PDF, 440 KB) der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie in geänderter Fassung zu. Die Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten mit Enthaltung.
Mit dem Gesetz sollen die Ende des Jahres auslaufenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert werden. Im Entwurf heißt es dazu: „Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77% ab dem vierten Monat und auf 80/87% ab dem siebten Monat) wird bis zum 31.12.2021 verlängert für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2021 entstanden ist. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31.12.2021 verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt. Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls für berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die für diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknüpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.“
Geändert wurden u.a. Regelungen zur Lehrgangskostenerstattung, wenn Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung genutzt werden, der Umlagesatz für die Finanzierung von Insolvenzgeld und Regelungen zum Elterngeld.