Berliner Senat will Abstammungsrecht reformieren

Der Berliner Senat hat am 16.03.2021 beschlossen, einen Entschließungsantrag zur Reform des Abstammungsrechts in den Bundesrat einzubringen.

Aus der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 16.03.2021 ergibt sich:

Dazu erklärt der für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt: „Auch nach der Öffnung der Ehe werden lesbische Paare rechtlich weiterhin schlechter gestellt als verschiedengeschlechtliche Paare, auch wenn sie verheiratet sind. Wird ein Kind in einer Ehe geboren hat es zwei Elternteile. Dieses selbstverständliche Recht wird verheirateten lesbischen Paaren verwehrt.“

Gesetze sind Ausdruck gesellschaftlicher Entwicklungen. Das geltende Abstammungsrecht bedarf vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Veränderungen sowie der fortschreitenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin einer Anpassung. Das aktuelle Abstammungsrecht hinkt jedoch der gesellschaftlichen Realität hinterher.

„Kinder aus Zwei-Müttern-Familien haben einen Anspruch mit zwei rechtlich anerkannten Elternteile aufzuwachsen. Deshalb müssen wir die aktuellen gesetzlichen Regerlungen zum Abstammungsrecht im Sinne des Kindeswohl ändern!“ so Senator Dr. Dirk Behrendt weiter.

Die Bundesratsinitiative zielt darüber hinaus auch darauf ab, die Ungleichbehandlung von trans- und intergeschlechtlichen Eltern bzw. Personen mit Kinderwunsch aufzuheben, die soziale Elternschaft zu stärken und einen Impuls für eine zukünftige Regelung von Mehrelternschaften zu setzen.

Die Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts stellt einen weiteren Meilenstein der Berliner LSBTI-Politik bei der Stärkung der Akzeptanz und Wertschätzung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt dar.