Der Senat von Berlin hat am 15.09.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci das in seiner Sitzung vom 14.09.2021 beschlossene 2G-Optionsmodell modifiziert und eine so geänderte Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.
Aus der Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 15.09.2021 ergibt sich:
Das gestern vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.
Die Verordnung tritt, wie bereits vereinbart, am 18.09.2021 in Kraft.