Berliner Senat beschließt Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren vom 2G-Optionsmodell

16. September 2021 -

Der Senat von Berlin hat am 15.09.2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci das in seiner Sitzung vom 14.09.2021 beschlossene 2G-Optionsmodell modifiziert und eine so geänderte Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Aus der Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei vom 15.09.2021 ergibt sich:

Das gestern vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.

Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.

Die Verordnung tritt, wie bereits vereinbart, am 18.09.2021 in Kraft.