Auf Vorlage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat der Senat von Berlin die Geltungsdauer der im März 2020 beschlossenen „Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten“ bis Ende des Monats März 2021 verlängert.
Aus der Pressemitteilung der Senatskanzlei Berlin vom 22.12.2020 ergibt sich:
Der Senat von Berlin wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und bei der berlinovo dafür Sorge tragen, dass diese ihre bisherigen solidarischen Schutzmaßnahmen unverändert aufrechterhalten. So werden weiterhin bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen vereinbart, keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen ausgesprochen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen veranlasst.
Die für die Wohnmietverhältnisse beschriebenen Maßnahmen gelten gleichfalls für die Gewerbemietverhältnisse der städtischen Wohnungsunternehmen. Gerade für den Gewerbevermietungsbereich sind, über die beschlossenen Hilfsangebote des Landes Berlin und des Bundes hinaus, partnerschaftlich orientierte Lösungen zwischen den Wohnungsunternehmen und den Mieterinnen und Mietern existentiell.