Der Berliner Senat fordert mit einer Bundesratsinitiative die Änderung des Geldwäschegesetzes: Ziel ist eine effektivere Bekämpfung der Geldwäsche.
Aus der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Nr. 70/2021 vom 09.09.2021 ergibt sich:
Die Bundesratsinitiative zielt auf den Bereich der Immobiliengeschäfte und auf Gesellschaftsgründungen und -übertragungen. Die Initiative hat konkret zwei Ziele zum Gegenstand:
- Wiederherstellung der Lage, wie sie vor dem 01.08.2021 war und damit Ermöglichung einer effektive Geldwäscheaufsicht bei allem notariellen Verträgen. Konkret war es bis dahin der Geldwäsche-Task-Force bei der Notaraufsicht möglich, eigenständig Verdachtsmeldungen an die FIU abzugeben. Notarinnen und Notare können dies nach dem Geldwäschegesetz nur, wenn sie positive Kenntnis von einer Geldwäschehandlung haben oder – seit dem 01.10.2020 – wenn ein Fall der Geldwäschegesetzmeldeverordnung Immobilien vorliegt. Die Task-Force hingegen konnte diese beispielsweise auch bei Fällen die notarielle Beurkundungen im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen und/oder –übertragungen betrafen oder eben nicht von der besagten Verordnung umfasst waren. Personen, die also nun Gelder durch beurkundungspflichtige Geschäfte waschen wollen, müssen nach der geänderten Regelung keinerlei Entdeckung befürchten, da weder der Notar / die Notarin noch die Aufsicht auch bei einem bestehenden Verdacht auf Geldwäsche diesen Fall melden darf.
- Erweiterung der Meldepflichten der Notarinnen und Notare auf den Bereich der Gesellschaftsgründungen und – übertragungen, da dieser ebenfalls sehr geldwäscheanfällig. Auch hier sollen bestimmte Sachverhalte geregelt werden können, die dann zu melden sind und eben nicht nur dann, wenn der Notar/die Notarin positive Kenntnis hat.
Dazu erklärt Justizsenator Dr. Dirk Behrendt: „Unsere Bemühungen, Deutschlands Ruf als Geldwäscheparadies etwas entgegen zu setzen, sind hart ausgebremst worden. Jetzt laden wir geradezu dazu ein, weiter Geld in Deutschland zu waschen.“
Zur Task-Force: Nachdem im Jahr 2018 von 77.252 Verdachtsfällen, die der Financial Intelligence Unit in Deutschland gemeldet wurden, nur acht von Notaren kamen, hat das Land Berlin einen Handlungsbedarf erkannt. Als erstes Bundesland startete Berlin am 1. Januar 2020 eine Task-Force Geldwäsche am Landgericht, die Prüfungen bei den Notarinnen und Notaren in Berlin vornehmen. Seitdem hat die Task-Force allein für Berlin 86 Verdachtsmeldungen zu in Berlin beurkundeten notariellen Geschäften gemeldet (Stand 27. Juli 2021). Seit 01. August 2021 darf die Geldwäscheaufsicht über die Notarinnen und Notare nur noch dann Verdachtsmeldungen an die FIU abgegeben, wenn dies die Notarin bzw. der Notar auch gedurft hätte nämlich bei positiver Kenntnis von einer Geldwäschehandlung oder einem Fall nach der GwGMeldV. Verdachtsmeldungen sind folglich nicht mehr möglich.