Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vorgelegt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 119 vom 27.01.2021 ergibt sich:
Der Entwurf (BT-Drs. 19/26177 – PDF, 483 KB) steht am 28.01.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, ist das Namensänderungsgesetz vom 05.01.1938 nach Art. 125 GG Bundesrecht geworden und gilt als solches fort. In der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01.01.1962 seien verschiedene historische Begriffe beibehalten worden und deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten. Sie sollen durch das jetzt vorgelegte Änderungsgesetz bereinigt „und der Text den Erfordernissen der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz angepasst werden“. Diese Bereinigung des Namensänderungsgesetzes soll der Vorlage zufolge ohne inhaltliche Änderung des geltenden Rechts erfolgen.