Die seit 1975 nicht mehr geänderten steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden verdoppelt.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1155 vom 28.10.2020 ergibt sich:
Auch der Pflege-Pauschbetrag wird erhöht. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am 28.10.2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drs. 19/21985 – PDF, 547 KB, BT-Drs. 19/22816 – PDF, 303 KB) zu. Dem Gesetzentwurf, in den die Koalitionsfraktionen zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten, stimmten alle Fraktionen zu. Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion, mit dem diese ein Vorziehen der Freibetragserhöhungen von 2021 auf das laufende Steuerjahr 2020 erreichen wollte, scheiterte. Auch ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/18947 – PDF, 234 KB) auf steuerliche Entlastung von Menschen mit Behinderung fand keine Mehrheit.
Der Gesetzentwurf sieht eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ vor. So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Die Erhöhung vermeide in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Damit könnten die Pauschbeträge ihre Vereinfachungsfunktion auch zukünftig erfüllen, heißt es weiter. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden. Die vom Finanzausschuss vorgenommen Änderungen betreffen unter anderem die Fahrtkostenpauschale. Außerdem werden Taubblinde in die Regelung aufgenommen.
Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‚hilflos‘ bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können, führt die Bundesregierung aus.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem guten Entwurf. Nach langem Anlauf sei es gelungen, die Verdoppelung der Freibeträge für Menschen mit Behinderung auf den Weg zu bringen. Auch die Anhebung der Pflege-Pauschbeträge bringe eine spürbare Verbesserung. Die SPD-Fraktion wies drauf hin, dass es 18 Mio. Menschen mit Behinderung und 1,2 Mio. Pflegebedürftige gebe, die von Angehörigen zu Hause betreut würden. Sie alle würden von der Neuregelung profitieren. Die SPD-Fraktion sprach sich für eine regelmäßige Überprüfung der Pauschbeträge aus, damit es bis zur nächsten Erhöhung „nicht wieder so lange dauert“. Diese Auffassung hatte auch die CDU/CSU vertreten.
Die AfD-Fraktion begrüßte die Anhebung, bezeichnete es aber als „unglaublich“, dass seit 1975 nichts mehr passiert sei, während die Abgeordneten-Diäten jährlich angehoben worden seien. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Verdoppelung. Sie erwartet zudem eine Vereinfachungswirkung.
Die Fraktion Die Linke sprach von einer längst überfälligen Anpassung und begrüßte, dass jetzt auch Taubblinde in das Gesetz einbezogen worden seien. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobte die großen Verbesserungen für die Betroffenen.