Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 26.10.2020 zum Aktenzeichen 10 D 66/18.NE auf Antrag der Stadt Nordhorn den Bebauungsplan der Stadt Ochtrup für die Erweiterung des Designer-Outlet-Centers (DOC) für unwirksam erklärt.
Aus der Pressemitteilung des OVG NRW vom 26.10.2020 ergibt sich:
Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des bisher mit einer Verkaufsfläche von 11.500 m² betriebenen, zur McArthurGlen Gruppe gehörenden DOC auf eine maximale Verkaufsfläche von 19.050 m² geschaffen werden. Die Stadt Nordhorn befürchtet insbesondere, dass die Erweiterung des DOC ihre Versorgungszentren schädige. Die Umverteilungswirkungen fielen weit höher aus, als sie in dem im Aufstellungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten und in der Abwägungsentscheidung des Rates des Stadt Ochtrup als maximal verträglich erachtet worden seien.
Das OVG Münster hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt.
Nach der neueren Rechtsprechung des BVerwG fehle eine Rechtsgrundlage dafür, die Zahl der zugelassenen Nutzungen in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans für das Sondergebiet auf nur ein Einkaufszentrum zu beschränken, so das Oberverwaltungsgericht. Daraus folge die Unwirksamkeit der Beschränkung der maximalen Verkaufsflächen, die der Rat der Stadt Ochtrup zum Schutz der Versorgungszentren der Nachbargemeinden als erforderlich angesehen habe. Auch die Festsetzung, nach der Verkaufsflächen ganz überwiegend nur im Erdgeschoss zulässig seien, um sicherzustellen, dass das DOC in einem sog. „Village-Stil“ als für ein DOC typische Bauform errichtet werde, ließen die baurechtlichen Vorschriften so nicht zu. Sie sei daher ebenfalls unwirksam. Darüber hinaus seien bereits die Bekanntmachungen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe formell fehlerhaft gewesen.
Über die von der Stadt Nordhorn aufgeworfene Frage der Schädigung ihrer Versorgungszentren hatte das Oberverwaltungsgericht danach nicht mehr zu entscheiden. Der Rat der Stadt Ochtrup habe im Falle einer Neuplanung die Auswirkungen der Erweiterung des DOC auf der Grundlage aktueller Daten und gutachterlicher Stellungnahmen zunächst selbst neu zu bewerten.
Das OVG Münster hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum BVerwG zugelassen.
Auch die Stadt Gronau und die Gemeinde Wettringen haben gegen den Bebauungsplan einen Normenkontrollantrag gestellt. Der Kreis Steinfurt hat ferner bereits unter dem 05.07.2018 eine Baugenehmigung für die geplante Erweiterung des DOC erteilt. Hiergegen haben die Stadt Nordhorn, die Stadt Gronau und die Gemeinde Wettringen Klagen beim VG Münster erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist.