Es sollen 120 neue Stellen für die bayerische Justiz geschaffen werden.
Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 187/2021 vom 19.11.2021 ergibt sich:
Die Bewältigung von Massenverfahren, der Kampf gegen Cybercrime oder Hate Speech: Die Aufgaben der Justiz wachsen und damit auch die Herausforderungen für die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bayern sind sehr leistungsfähig. Derzeit sind etwa 3.300 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz tätig. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir einen deutlichen Stellenausbau erreicht: Zwischen 2013 und 2021 sind 430 Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen worden. 90 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte konnten wir davon im Nachtragshaushalt 2020 schaffen. Im nächsten Jahr sollen nach Beschluss der Staatsregierung 120 Stellen für die Justiz hinzukommen.“
Der Minister weiter: „Durch die neuen Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie für den nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienst können wir eine Entlastung insbesondere bei der Bewältigung von Massenverfahren erreichen. Beispielsweise im Bereich Dieselklagen. Daneben wird auch der IT-Betrieb für die Justiz personell ausgebaut.“
Der Freistaat Bayern setzt sich auch rechtspolitisch für die Entlastung von Gerichten bei Massenverfahren ein. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden von spezialisierten Kanzleien oder Inkassodienstleistern umworben. Diese versprechen hohe Erfolgschancen und ein geringes bzw. kein Kostenrisiko. Häufig wird auch eine Klage ohne vorangehendes Mandantengespräch oder eine Prozessrisiko-Analyse empfohlen. Eisenreich: „Inkassodienstleister und Legal-Tech-Plattformen können Verbrauchern mit niedrigschwelligen Angeboten in bestimmten Bereichen den Zugang zum Recht erleichtern und Kosten sparen. Zudem können sie für kleine und mittlere Unternehmen neue Geschäftsfelder eröffnen. Das begrüße ich.“
Im Rahmen dieser Massenverfahren kommt es zum Teil zu unnötigen Mehrbelastungen für die Gerichte und zu unnötigen Verzögerungen, u. a. weil die standardisierten Schriftsätze häufig kaum Bezug zum Einzelfall haben. Die Anlagen sind teils nicht richtig zugeordnet. Gerichtliche Rückfragen bleiben unbeantwortet, da zum Prozess oft kein Vertreter der Kanzlei, sondern ein mit dem Einzelfall nicht vertrauter Unterbevollmächtigter erscheint – meist mit der Vorgabe, selbst bei Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite keinen Vergleich abzuschließen. Eisenreich: „Die Berufungsquote liegt bei nahezu hundert Prozent. Deshalb sind die Oberlandesgerichte sogar noch stärker beansprucht als die Landgerichte.“ Ihre Belastung lag 2020 ausweislich des deutschlandweit geltenden Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y in Bayern bei über 125 %.
Der Freistaat Bayern schafft daher zusätzliche Stellen. Es sind aber auch gesetzgeberische Maßnahmen notwendig. Denn die Bearbeitung von Massenverfahren ist innerhalb des engen Korsetts der geltenden Rechtslage nicht effizient möglich. Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz daher den Bundesgesetzgeber aufgefordert, ein umfassendes Reformpaket zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren zu verabschieden. Der Justizminister: „Berechtigte Ansprüche von Geschädigten dürfen selbstverständlich nicht beschränkt werden. Eine effektive Durchsetzbarkeit von Verbraucherrechten ist wichtig. Die derzeitige Rechtslage führt aber zu einem unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen. Die Gerichte benötigen die rechtlichen Werkzeuge, um Massenklagen in angemessener Zeit bearbeiten zu können.“
Eisenreich abschließend: „Für den tagtäglichen großen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Justiz möchte ich herzlich danken.“