Bayern fordert, verurteilte Vorsatztäter vom Schöffenamt auszuschließen bringt deshalb einen Antrag bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (11./12.11.2021) ein.
Aus der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz Nr. 178/2021 vom 11.11.2021 ergibt sich:
In Bayern sind etwa 4.600 Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit im Einsatz. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Alle Staatsgewalt geht in Deutschland vom Volke aus. Das Schöffenamt ist deshalb in der Rechtspflege von großer Bedeutung und bringt eine große Verantwortung mit sich. Für ihren Einsatz gebührt jedem Schöffen unser Dank. Umso mehr besorgt mich, dass in den vergangenen Jahren bundesweit Fälle bekannt wurden, in denen rechtskräftig Verurteilte auf der Schöffenbank saßen. Urteile von verurteilten Vorsatztätern darf es bei uns nicht geben.“
Bayern bringt deshalb einen Antrag bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (11./12. November) ein. So sollen rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilte Personen vom Schöffenamt ausgeschlossen werden. Nach geltendem Recht ist dies u. a. erst bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten möglich. Eisenreich: „Ein Schöffe, der selbst wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt wurde, darf nicht selbst verurteilen. Bislang ist für einen Ausschluss eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten erforderlich. Bayern setzt sich deshalb für einen Ausschluss vom Schöffenamt unabhängig davon ein, ob eine Freiheits- oder Geldstrafe gegen den Vorsatztäter verhängt wurde.“
Minister Eisenreich abschließend: „Es geht um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat und auch um die Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen.“