Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 23.06.2020 zum Aktenzeichen 2 B 48-53/20 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die vom Wohnprojekt „Unfug“ aufgestellten Bauwagen auf einem Grundstück in Lüneburg nicht als zusätzliche WG-Zimmer genutzt werden dürfen.
Aus der Pressemitteilung des VG Lüneburg Nr. 9/2020 vom 24.06.2020 ergibt sich:
Das Wohnprojekt „Unfug“ (kurz für „unabhängig, frei und gemeinsam wohnen“) hatte im Jahr 2017 ein Grundstück mit Haus im Stadtteil Kaltenmoor erworben; in der Folgezeit wurden sechs Bauwagen auf dem Grundstück aufgestellt, die gemeinsam mit dem bestehenden Haus zu Wohnzwecken als zusätzliche WG-Zimmer genutzt wurden. Ziel des Projekts ist nach der Darstellung der Teilnehmer, ein inklusives barrierefreies Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einschränkungen zu ermöglichen und lebenswerten und bezahlbaren Lebensraum im urbanen Raum zu schaffen.
Die Hansestadt Lüneburg hatte mit Allgemeinverfügung vom 07.05.2020 die Nutzung der Bauwagen auf dem Grundstück im Lüneburger Ortsteil Kaltenmoor untersagt. Die Teilnehmer des Wohnprojekts haben einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
Das VG Lüneburg hat die Eilanträge im Wesentlichen abgelehnt und damit die Nutzungsuntersagung bestätigt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die Bauwagen wegen fehlender Baugenehmigung formell und wegen Verstoßes gegen insbesondere bauplanungsrechtliche Vorschriften voraussichtlich materiell illegal, d.h. nicht genehmigungsfähig. Es sei zu berücksichtigen, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde gegen eine solche illegale Nutzung im Regelfall einschreiten müsse, damit rechtstreue Bürger, die vor Aufnahme einer Nutzung um eine Genehmigung nachsuchten, nicht benachteiligt würden, und um zu verhindern, dass sich die rechtswidrige Nutzung nicht perpetuiere.
Vor diesem Hintergrund sei das Nutzungsverbot auch nicht unzumutbar. Die Bewohner der Bauwagen könnten anderweitig Wohnraum anmieten oder ihre Bauwagen an einem anderen Ort, insbesondere auf dem von der Stadt am Ebelingweg ausgewiesenen Bauwagenplatz, aufstellen. Dass die Anmietung konventionellen Wohnraums ebenso wie der Bauwagenplatz am Ebelingweg nicht den Wohnvorstellungen der Teilnehmer des Wohnprojekts „Unfug“ entspreche, sei unmaßgeblich. Einen Anspruch, Wohnvorstellungen unter Verstoß gegen geltendes Baurecht zu verwirklichen, gebe es nicht. Die Stadt habe den Bewohnern mit einer Frist von etwa sieben Wochen genügend Zeit für die Räumung der Wohnwagen gelassen.
Weitere von der Stadt im Bescheid vorgesehene Regelungen zur Durchsetzung des Nutzungsverbots (u.a. Zwangsgeldandrohung) seien indes zu unklar und darum voraussichtlich rechtswidrig.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe beim OVG Lüneburg Beschwerde einlegen.