Das OVG Lüneburg hat die Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzsachen befassten Senate überarbeitet.
Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 10/2021 vom 20.05.2021 ergibt sich:
Sie wurden an die seit der aus dem Jahr 2002 stammenden derzeitigen Fassung erheblich gestiegenen Bau- und Immobilenpreise angepasst. Die Preissteigerung beträgt im Landesdurchschnitt mehr als 50%; in den großen Städten und in den wirtschaftsstarken Regionen liegt sie noch deutlich darüber. Daher bildeten die bisherigen Streitwertannahmen das wirtschaftliche Interesse an einem Bauvorhaben nicht mehr zutreffend ab. Eingearbeitet wurde ferner die Rechtsprechung des Bau- und des Immissionsschutzsenats und der Verwaltungsgerichte aus den vergangenen Jahren. Daher wurden zahlreiche Fallgruppen und Differenzierungen neu in den Katalog aufgenommen, insb. im Bereich der Windenergie, der in den vergangenen 20 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Andere Fallgruppen, die in der Praxis keine Bedeutung (mehr) haben, wurden gestrichen.
Die neuen Streitwertannahmen gelten für alle Verfahren in Bau- und Immissionsschutzssachen, die ab dem 1.6.2021 beim Oberverwaltungsgericht eingehen.
Weitere Informationen
Streitwertannahmen der mit Bau-und Immissionsschutzsachenbefassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für ab dem 01.06.2021eingegangene Verfahren (PDF, 583 KB)